Im Kanton sind die Probleme, die anzupacken sind, eher „handfester“ Natur. Hier geht es konkret um die Frage, welche Spitäler welche Leistungen zu erbringen haben. Hier werden die Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit) der Spitalärztinnen und -ärzte festgelegt. Hier wird letztlich entschieden, wie z.B. die Kosten der Weiterbildung abgegolten werden sollen.
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Ärztegesellschaft des Kantons Zürich
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
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CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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