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Stadtrat von Zürich gegen familienverträgliche Arbeitsverhältnisse des Spitalpersonals

Mit einer Motion hatte Gemeinderat Bucher die Unterstellung des gesamten Spitalpersonals unter die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes verlangt. Der Stadtrat möchte aber lieber beim status quo bleiben. Dieser biete mehr Flexibilität z.B. bei der Organisation von Diensten, überdies müssten für die Umsetzung 84 Stellen geschaffen werden, und auch seien einige der Betroffenen gegen die Unterstellung. Vor dem Bleistiftstreik von 1998 hatten sich mit denselben unsinnigen Argumenten auch die kantonalen Behörden gegen die Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes gewandt. Inzwischen gilt es an allen Spitälern der Schweiz für Assistenz- und an den meisten Spitälern auch für die Oberärzte und -ärztinnen als unbestrittener Standard. 

Zulassungsstopp passé - Aufruf

Nach langen 9 Jahren wird der Zulassungsstopp auch für Spezialisten endlich wieder aufgehoben
Nach Abschluss der Wintersession der eidgenössischen Räte ist nun klar, dass der Zulassungsstopp per 31. Dezember 2011 ausläuft.

Kantonale Gesundheitspolitik

Hier mischt der VSAO-ZH nach Kräften mit...

Im Kanton sind die Probleme, die anzupacken sind, eher „handfester“ Natur. Hier geht es konkret um die Frage, welche Spitäler welche Leistungen zu erbringen haben. Hier werden die Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit) der Spitalärztinnen und -ärzte festgelegt. Hier wird letztlich entschieden, wie z.B. die Kosten der Weiterbildung abgegolten werden sollen.

Weitere Infos zur kantonalen Gesundheitspolitik

Ärztegesellschaft des Kantons Zürich
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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