Arbeitsrecht und Lohn

Wir sind die Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um die Anstellungsbedingungen. Ein wesentlicher Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses ist auch der Lohn, da stellen wir Transparenz her. Für unsere Aktivmitglieder ist in arbeitsrechtlichen Fällen auch die anwaltliche Vertretung kostenlos, sofern unsere Rechtsschutzversicherung eine Kostengutsprache erteilt.

Arbeitsrecht und Arbeitsgesetz

Die Ärzteschaft kennt öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Entsprechend gelten unterschiedliche Bestimmungen. Vieles findest du bereits in deinem Arbeitsvertrag oder dem Personalreglement.

Das Arbeitsgesetz mit seinen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften sowie Gesundheitsvorschriften schützt seit 2005 alle Assistenzärzt*innen sowie fast alle Oberärzt*innen von rechtlich selbständigen Kliniken. Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsgesetzes findest du im Merkblatt des Seco insbesondere zu folgenden Themen:

  • Arbeitszeit und tägliche Ruhezeit
  • Nacht- und Sonntagsarbeit
  • Pausenregelung
  • Pikettdienst
  • Sonderschutz bei Mutterschaft

Für die vier selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons Zürich (USZ, KSW, PUK und ipw) besteht betreffend die Arbeitsbedingungen der Assistenzärzt*innen seit 2004 ein Gesamtarbeitsvertrag, der zwischen dem Kanton Zürich und dem VSAO Zürich abgeschlossen wurde.

Häufig gestellte Fragen zum öffentlichen Personalrecht, dem privaten Arbeitsvertragsrecht sowie dem Arbeitsgesetz thematisieren wir mit unseren Mitgliedern auf unserer Mitgliederplattform doc-doc.

Lohnverhältnisse

Da dies aufgrund der vielen Spitäler und Kliniken im Kanton Zürich sehr komplex ist, haben wir für unsere Mitglieder einen Lohnrechner entwickelt, der etwas Transparenz herstellen soll.

Ein verbindlicher Anspruch auf eine bestimmte Lohnklasse/Funktionsstufe besteht nur bei den kantonalen und städtischen Kliniken bzw. bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen (nicht hingegen auf Lohnstufen innerhalb der Lohnklasse). Bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gilt Vertragsfreiheit, d.h. der Lohn ist in gewissem Masse verhandelbar – dieser Spielraum gilt es zu nutzen!

Lohnrechner - wie funktioniert der?

Das Gehalt der Zürcher Spitalärzt*innen setzt sich aus einem Grundlohn und den Zulagen (Inkonvenienzentschädigungen für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Pikettdienste) zusammen. Bei Oberärzt*innen kam bis anhin je nach Fachgebiet ein zusätzlicher, leistungsabhängiger Honoraranteil (aus dem Honorarpool der Zusatzversicherten) dazu. Derzeit stellen jedoch die Zürcher Spitäler auch bei den Kaderärzt*innen auf Fixlöhne um, wozu wir eine Marktanalyse pro Fachgebiet gemacht haben.

Unserem Lohnrechner liegen folgende Tabellen zu Grunde

Resultat Lohnrechner für die Funktion Assistenzarzt*ärztin

Auf Stufe Assistenzarzt*ärztin erhältst du nebst der Einreihung in die bisher geltenden kantonalen bzw. städtischen Lohnsystematiken (an welcher sich auch die meisten privaten Spitäler orientieren) die Lohnempfehlungen vom VSAO Zürich.

Wir sind der Ansicht, dass den Assistenzärzt*innen analog dem Berner GAV ein automatischer Stufenanstieg von jährlich 3% gewährt werden soll, weil sie in einer grosser Abhängigkeit stehen und Lohnverhandlungen Karriereperspektiven schmälern können. Nach dem Erwerb eines Facharztitels soll die weitere Lohnentwicklung von der ausgeübten Funktion abhängen. Verbleibt man in Assistenzarztfunktion und strebt einen zweiten Facharzttitel an, so erfolgt ein zusätzlicher Lohnanstieg um 3%. Wechselt man in die Funktion Oberarzt, so soll die Entlöhnung ensprechend der Oberarztsystematik erfolgen.

Resultat Lohnrechner für die Funktion Oberarzt*ärztin

Bei der Abfrage für die Funktion Oberarzt*ärztin wird neu nebst der bisherigen Grundlohnberechnung nach kantonaler oder städtischer Lohnsystematik die VSAO Zürich Fixlohnbandempfehlung abgegeben. Wir haben dazu die oberärztlichen Funktionen differenzierter abgebildet und Lohnbänder zugeordnet, welche auf unserer Mitgliederbefragung beruhen. Diese Empfehlungen berücksichtigen die derzeigen, fachspezifischen Marktunterschieden nicht und orientieren sich primär an der Gleichbehandlung der Oberärzt*innen anhand der Ausbildungskompetenz.

Da die derzeitigen Marktlöhne aufgrund der bisherigen Beteiligung an Zusatzhonoraren je nach Fachgebiet durchaus differenzieren, weist das Lohnrechner-Resultat auch die eruierte fachspezifische Lohnspanne aus. Die Datengrundlage bildet unsere Lohnumfrage, welche mit kommerziellen Drittanbietern, der FMH und dem USZ plausibilisiert wurde.

Individuelle Beratung

Bestehen nach der Konsultation des Lohnrechners immer noch Unsicherheiten findest du weitergehende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Lohntabellen unter «Nützliches» oder du kannst als Mitglied bei uns für eine individuelle Lohn- und/oder Rechtsberatung nachfragen.

Kontakt individuelle Rechtsberatung (für alle Fragen zum Arbeitsrecht und Arbeitsgesetz)

Kontakt individuelle Lohnberatung (für alle Fragen zu Lohnverhältnissen und Lohnrechner)