Für faire, zeitgemässe und transparente Löhne

Der VSAO Zürich Lohnrechner bringt Transparenz in die komplexe Lohnthematik.

Wie funktioniert der Lohnrechner?

Unser Lohnrechner beschränkt sich auf die Grundlöhne, d.h. ohne Zulagen für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Pikettdienste.

Nur bei den kantonalen und städtischen Kliniken bzw. bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht ein rechtsverbindlicher Anspruch auf eine bestimmte Lohnklasse (nicht hingegen auf Lohnstufen innerhalb der Lohnklasse). Zudem gewährten auch die kantonalen Spitäler vom Kanton bzw. der Stadt Zürich abweichende Teuerungsausgleiche (weshalb schon aus diesem Grund eine betragsmässige Diskrepanz vorliegt).  

Bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. der Lohn ist in gewissem Masse verhandelbar – dieser Spielraum gilt es zu nutzen, auch wenn die meisten Spitäler sich an die öffentlichen Lohntabellen (d.h. insbesondere Lohnklassen) anlehnen. 

Unserem Lohnrechner liegen folgende Tabellen zu Grunde: 

  • Zusammenfassung der derzeitigen kantonalen und städtischen Grundlohnsystematik der Assistenzärzt:innen
  • Zusammenfassung der derzeitigen kantonalen und städtischen Grundlohnsystematik der Oberärzt:innen (ohne Fach- und/oder Marktkomponente)

Löhne Assistenzärzt:innen 

Infolge der grossen Abhängigkeit der Assistenzärzt:innen gewähren aufgrund unserer Intervention die meisten Kliniken einen automatischen, jährlichen Lohnstufenanstieg, und zwar ab dem Folgemonat, ab dem die 12 Monate Weiterbildungsperiode abgeschlossen sind (Basis 100% Pensum).

Nach dem Erwerb eines Facharzttitels besteht ein unmittelbarer Anspruch auf eine relevante Lohnerhöhung (die Bestätigung des SIWF für die Lohnrelevanz genügt und nicht erst das ausgedruckte Diplom, das man in der Regel erst 2-3 Monate später erhält).

Verbleibt man in Assistenzärzt:innenfunktion und strebt einen zweiten Facharzttitel an, sollte ein gewisser Lohnanstiegsautomatismus gewährleistet sein.

Wird man in eine Oberärzt:in i.V. Funktion befördert, erhält man zum Assistenzärzt:innenlohn meist eine OA i.V. Funktionszulage (Fr. 500 – 800 pro Monat). Wechselt man in die Funktion Oberärzt:in, so erfolgt eine Neueinstufung gemäss OA Lohnsystematik.

Löhne Oberärzt:innen 

Bei den Gesamtlöhnen der Oberärzt:innen definiert jedes Spital seine eigenen Lohnbänder je nach Fachgebiet. Bei den kantonalen und städtischen Kliniken basieren die Löhne primär auch auf den Grundlohntabellen, ergänzt um eine Fach- oder Marktkomponente, um im entsprechenden Fachgebiet marktfähige Löhne bieten zu können.

Bei den privaten Spitälern sind die OA Lohnbänder sehr intransparent, aus diesem Grund weist unser Lohnrechner nebst dem kantonalen oder städtischen Grundlohn die fachspezifische Lohnspanne aus, die unsere bisherigen Lohnumfragen bei unseren Mitgliedern ergeben haben.

Dein Ansprechpartner

Ressort Entlöhnung

Mario Imhof