15.07.2025

Lange Wartefristen beim SIWF: Was der vsao dagegen unternimmt & was Du als Zürcher Ärzt:in wissen solltest

Die Wartefristen für die Titelerteilung beim Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) sind mit bis zu zwölf Monaten deutlich zu hoch.

Der Schaden, der den Betroffenen durch diese massive und nicht nachvollziehbare Verzögerung entsteht, ist riesig. Ohne Facharzttitel ist die ärztliche Karriere blockiert. Der vsao pocht schon seit langem auf eine rasche und dringende Lösung. Das SIWF hat immer wieder versprochen, alles dafür zu tun, dass der Prozess beschleunigt werden kann. Diese Bemühungen haben aber keinerlei sichtbare Resultate gebracht. Der vsao Schweiz wird deshalb an der Ärztekammer vom 6. November 2025 erneut einen Antrag mit Forderungen zuhanden der FMH und des SIWF stellen. Die Forderungen haben wir in einem offenen Brief skizziert, der Anfang Oktober 2025 an die FMH und das SIWF ging.

Hier geht’s zum offenen Brief an die FMH und SIWF.

Auf einer speziell für die Thematik eingerichteten Website des vsao Schweiz findest Du zudem alle aktuellen Informationen zur Situation beim SIWF inkl. FAQ und Du erfährst hier konkret, was der vsao gegen die Situation unternimmt.

👉  WICHTIG: Das Amt für Gesundheit Zürich (AFG) hat Anfang Oktober 2025 seine Vollzugspraxis aufgrund der aktuellen Situation angepasst:

Ärzt:innen mit eidg. Arztdiplom dürfen weiterbeschäftigt oder neu angestellt werden, auch wenn der SIWF-Titel noch aussteht – unter entsprechender Aufsicht (wie engmaschig, obliegt jedoch der Sorgfalt der Arbeitgebenden). Im Hinblick auf den Zeitgewinn können Gesuche um BAB dem AFG zeitgleich mit Assistenzgesuch eingereicht werden (Eingangsbestätigung SIWF genügt).
Spitäler dürfen Ärzt:innen aus EU/EFTA-Staaten mit hängigem MEBEKO-Anerkennungsgesuch vorläufig anstellen, sofern

  • eine Eingangsbestätigung der MEBEKO vorliegt,
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B2, ambulant C1) nachgewiesen sind,
  • der Vertrag unter Vorbehalt der Anerkennung abgeschlossen wird.

👉 Gut zu wissen: Spitäler können Assistenzärzt:innen jederzeit auch ohne Facharzttitel zu Oberärzt:innen befördern, was viele bereits machen, wie uns die Zürcher Spitäler versicherten, zum Teil halt nur befristet bis zur Vorlage des Titels. Somit besteht hier Verhandlungsspielraum jedes einzelnen auch in Bezug auf den Lohn einer Oberärztin:in, wenn die Funktion auch vollumfänglich ausgeübt wird!

Bild: vsao asmac

Kommunikation VSAO Zürich

Dominique Iseppi