Allgemein | 29.11.2024

Arbeitszeitreduktion für Assistenzärzt:innen auf 42 plus 4 Stunden pro Woche auch am Kantonsspital Winterthur

Nachdem der VSAO Zürich den GAV mit den kantonalen Spitälern auf Ende 2023 gekündigt hat, konnte nun mit allen vier kantonalen Kliniken eine Einigung zur Arbeitszeitsenkung für Assistenzärzt:innen gefunden werden.

Wie das USZ wird auch das Kantonsspital Winterthur KSW die 42+4h-Arbeitswoche für Assistenzärzt:innen über die nächsten vier Jahre schrittweise einführen. Der erste Schritt (45+4h) gilt ab 1. Januar 2025, danach soll die klinische Arbeitszeit über drei Jahre um jeweils eine Stunde bis auf 42 Stunden reduziert werden. Das KSW hat diese Lösung in seinem Personalreglement rechtsverbindlich festgeschrieben, welches vom Regierungsrat des Kantons Zürich genehmigt wurde.

Der VSAO Zürich ist mit der Lösung zufrieden. Insbesondere auch deshalb, weil Kliniken, welche die Arbeitszeit schneller senken wollen bzw. die Effizienzziele schneller erreichen, seitens KSW unterstützt werden.

Insgesamt ist die Umsetzung mit dem KSW für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Assistenzärzt:innen und insbesondere auch für die Einhaltung und Qualität der vorgeschriebenen mindestens vier Stunden strukturierter Weiterbildung pro Woche ein wichtiges Signal, dass auch an grossen Kliniken nun ein Umdenken stattfindet.

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