Die wenigsten Schweizer Spitäler beherrschen den Umgang mit Überstunden und Überzeit. Sehr oft werden Guthaben an Überzeit auf nicht gesetzeskonforme Art abgebaut. Damit sich Mitarbeitende wehren können, müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen.
VSAO Zürich Geschäftsführerin Susanne Hasse hat gemeinsam mit Nadir Tissira, Ressort Dienstplanung VSAO Zürich und Philipp Rahm, Dienstplanberater vsao Schweiz haben die zentralen Unterschiede im Umgang mit Überstunden und Überzeit im VSAO Journal zusammengefasst.
Bild: VSAO Journals / Olivier Le Moal