Einstieg Lohnrechner
Das Gehalt der Zürcher Spitalärztinnen und -ärzte setzt sich aus einem Grundlohn und den Zulagen (Inkonvenienzentschädigungen für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Pikettdienste) zusammen. Bei Oberärztinnen und Oberärzten kam bis anhin je nach Fachgebiet ein zusätzlicher, leistungsabhängiger Honoraranteil (aus dem Honorarpool der Zusatzversicherten) dazu. Derzeit stellen jedoch die Zürcher Spitäler auch bei den Kaderärztinnen und Kaderärzte auf Fixlöhne um.
Damit du deinen Lohn überprüfen kannst, haben wir einen Lohnrechner (Verlinkung) entwickelt. Es besteht nur bei den kantonalen und städtischen Kliniken, den öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse ein verbindlicher Anspruch auf die entsprechende Lohnklasse/Funktionsstufe. Bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse gilt Vertragsfreiheit, d.h. der Lohn ist in gewissem Masse verhandelbar, ein Spielraum, den unsere Mitglieder unbedingt nutzen sollten. Natürlich hat er sich an der Lohngleichheit des Teams zu orientieren.
Dem Lohnrechner liegen folgende Tabellen zu Grunde:
- Zusammenfassung/Gegenüberstellung der derzeitigen kantonalen und städtischen Grundlohnsystematik der Assistenzärztinnen und -ärzte
- Zusammenfassung/Gegenüberstellung der derzeitigen kantonalen und städtischen Grundlohnsystematik der Oberärztinnen und -ärzte (ohne bisherigen Zusatzhonoraranteil)
- VSAO Empfehlungen in Bezug auf die Lohnbänder der Assistenzärztinnen und -ärzte
- VSAO Definitionen der Funktionenstufen und Lohnbänder der Oberärztinnen und Oberärte
- VSAO Empfehlungen in Bezug auf die Lohnbänder der Oberärztinnen und -ärzte
Resultat Lohnrechner für die Funktion Assistenärztin/-arzt
Auf Stufe Assistenzärztin oder -arzt erhältst du nebst der Einreihung in die bisher geltenden kantonalen bzw. städtischen Lohnsystematiken (die nur in Bezug auf die Lohnklasse/Funktionsstufe und nur für die öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnisse rechtsverbindlich sind) die Empfehlungen vom VSAO Zürich betreffend Lohnbänder entsprechend deiner Berufserfahrung. Der VSAO Zürich ist der Ansicht, dass den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten analog dem Berner GAV ein automatischer Stufenanstieg von jährlich 3% gewährt werden soll, weil sie in einer grosser Abhängigkeit stehen und der Lohn im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis bei Anstellung gegenseitig verhandelt werden muss (Hier Verweis auf Link in docdoc – richtiges Verhandelnd)! Auch seitens Assistenzärztin und – arzt, somit durchaus auf unsere Empfehlungen verweisen!
Resultat Lohnrechner für die Funktion Oberärztin/-arzt
Bei der Abfrage für die Funktion Oberärztin bzw. -arzt wird neu nebst der bisherigen Grundlohnberechnung der Marktlohn pro Fachgebiet angegeben, da bei den Oberärztinnen und Oberärzten je nach Fachgebiet bis anhin zum Grundlohn zum Teil noch wesentliche Zusatzhonorarbeteiligungen dazu gekommen sind. Ausserdem haben wir die bisher nur unscharf definierten OA Funktionen weiter spezifiziert und entsprechende Lohnbänder für die Oberärztinnen und Oberärzte definiert. Datengrundlage für die Empfehlungen bildet die eigene Lohnumfragen sowie die Plausibilisierung dieser Daten mit kommerziellen Drittanbietern, der FMH und dem USZ.
Individuelle Lohnberatung
Bestehen nach der Konsultation des Lohnrechners immer noch Fragezeichen, findest Du weitergehende Informationen bzw. Links unter «Nützliches» oder Du kannst dich für eine individuelle Lohnberatung gern an unsere beiden Lohnexperten wenden.
Button Kontakt Mario Imhof (Verlinkung mit Mailadresse: mario.imhof@vsao-zh.ch)
Button Kontakt Susanne Hasse (Verlinkung: susanne.hasse@vsao-zh.ch).