Der VSAO Zürich und die Assistenzärzteschaft des Universitätsspitals Zürich USZ haben sich mit dem USZ darauf geeinigt, die wöchentliche Soll-Arbeitszeit in den kommenden vier Jahren schrittweise von 50 auf 46 Stunden (42 Stunden klinische Tätigkeit plus 4 Stunden strukturierte Weiterbildung) pro Woche zu senken.
Nachdem der VSAO Zürich den GAV mit den kantonalen Spitälern auf Ende 2023 gekündigt hat, hat er sich im Verlauf des Sommers mit dem USZ darauf verständigt, die 42+4h-Arbeitswoche für Assistenzärzt:innen über die nächsten vier Jahre schrittweise einzuführen.
Der erste Schritt (45+4h) gilt ab 1. Januar 2025, danach soll die klinische Arbeitszeit über drei Jahre um jeweils eine Stunde bis auf 42 Stunden reduziert werden. Das USZ hat diese Lösung in seinem Personalreglement rechtsverbindlich festgeschrieben.
Das USZ und der VSAO Zürich sind mit der Lösung zufrieden. Insbesondere auch deshalb, weil Kliniken, welche die Arbeitszeit schneller senken wollen bzw. die Effizienzziele schneller erreichen, seitens USZ unterstützt werden. So hat das Institut für Intensivmedizin die Arbeitszeit bereits auf 46 Stunden pro Woche reduziert und das neue Arbeitszeitmodell eingeführt. Ein grosses Anliegen des VSAO Zürich und des USZ ist zudem die Einhaltung und die Qualität der vorgeschriebenen minimal vier Stunden strukturierter Weiterbildung pro Woche. In den Workshops des USZ mit den Assistenzärzt:innen war die Attraktivität der Weiterbildung ein weiteres zentrales Thema. Zudem soll auch der administrative Aufwand unter Einbezug der Ärzteschaft deutlich reduziert werden, was wiederum mehr Zeit für die Patientenbetreuung ermöglicht.