Anfang April haben wir die Öffentlichkeit darüber informiert, dass wir den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag für Assistenzärzt*innen mit dem Kanton Zürich und den vier kantonalen Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw auf Ende Jahr gekündigt haben.
Die festgeschriebene wöchentliche Sollarbeitszeit an der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenze von 50 Stunden ist im Rahmen der Dienstplanung weder zeitgemäss noch sinnvoll. Zudem wird die vorgeschriebene Weiterbildungszeit innerhalb der Arbeitszeit derzeit vielerorts ungenügend umgesetzt. Daher ist der ursprüngliche Zweck des GAV, die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und die Festlegung von zeitgemässen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, und damit ein Mehrwert für die Mitarbeitenden, nicht mehr ersichtlich.
Nichtsdestotrotz sind wir weiterhin an konkreten Gesprächen um Neuverhandlung eines GAV interessiert. Wir hoffen nach wie vor darauf, im Verlauf dieses Jahres eine gute Nachfolgelösung erarbeiten zu können, welche im Idealfall den bestehenden GAV nahtlos ab dem 1. Januar 2024 ablösen würde.
Jetzt brauchen wir Dich! Dass die 42h-Woche Euer Wunsch und Bedürfnis ist, muss auch von Euch allen den Arbeitgebenden, auch den nicht-GAV-Spitälern im Kanton Zürich, kommuniziert werden:
- Wendet Euch in einem im kollektiv gezeichneten Brief an die Spitaldirektion und/oder den Spitalrat, um zu signalisieren, dass die 42h-Forderung Euer Bedürfnis ist;
- Stellt sicher, dass eine AA-Vertretung pro Klinik mit uns in Kontakt ist, damit wir im Bild sind, wie die Thematik in Eurer Klinik angepackt wird, und inwiefern wir Euch unterstützen können;
- Alle an einer GAV-Diskussion interessierten Mitglieder sollen sich bei uns melden, damit sie im Rahmen von GAV-Verhandlungen zu inhaltlichen Themen beigezogen werden können. > Melde Dich bei Interesse bei uns!
- Hier findet Ihr alle nötigen Unterlagen wie Musterbriefe, Informationen über das «42+4h Weiterbildungs-Konstrukt» als auch eine Übersicht über die Vor- und Nachteile des GAV.
Auf doc-doc findet ihr auch die neusten Medienberichte in Bezug auf die Kündigung des GAV.