Die Vergabe der Leistungsaufträge samt deren Leistungsinhalte an die Zürcher Spitäler sind wir nicht in der Lage en Detail zu kommentieren und müssen dies den Fachspezialist*innen überlassen. Wir machten uns aber im Rahmen der Vernehmlassung zum Strukturbericht und den provisorischen Spitallisten ab 2023 stark für die Sicherstellung der zukünftigen, medizinischen Qualität. Wir fordern, dass im Rahmen der generellen Anforderungen an die Listenspitäler, diese zur effektiven Weiterbildung verpflichtet werden. Da der Kanton Zürich sich immerhin mit Fr. 15’000.-/Jahr an den Weiterbildungskosten pro Assistenzärztin beteiligt, so soll er auch kontrollieren, dass dies auch der Weiterbildung zugute kommt. Listenspitäler müssen daher im Rahmen der Leistungsaufträge auch in Bezug auf universitäres Gesundheitspersonal, insbesondere in Bezug auf Assistenzärzt*innen, wie folgt zur Weiterbildung verpflichtet werden:
- 4 Stunden strukturierte Weiterbildung müssen pro Woche angeboten und im Rahmen des Weiterbildungskonzepts garantiert werden;
- Gewährung von weiteren 5 Weiterbildungstagen für externe Weiterbildungskurse;
- pauschale Kostenbeteiligung an diesen Kursen mit Fr. 2’000.-