Allgemein | 03.03.2022

Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung – nun ist der Kanton gefordert, diese über Leistungsaufträge sicherzustellen!

Der VSAO Zürich begrüsst, dass die interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zustande gekommen ist – ein wichtiges Signal. Damit wird nun endlich statuiert, dass der Kanton mindestens Fr. 15’000/Jahr pro Assistenzärzt*in an die nicht kostendeckende und nicht mit der Fallpauschale entgoltene Weiterbildung beisteuern muss.

Wir sind dankbar, dass der Kanton Zürich dieser Verpflichtung auch ohne Vereinbarung schon länger auf freiwilliger Basis nachgekommen ist. Nun sollte der Kanton aber über die Leistungsaufträge an die Listenspitäler sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung auch tatsächlich der ärztlichen Weiterbildung zugute kommt. Nur so kann die Qualität der ärztlichen Dienstleistung auch in Zukunft hoch gehalten werden.

Der Kanton soll überprüfen, ob die Assistentärzt*innen, die vorgeschriebenen vier Stunden strukturierte Weiterbildung im Rahmen ihrer Arbeitszeit auch tatsächlich erhalten und nicht überdurchschnittliche Sollarbeitszeiten (50h/Woche) aufgrund des Kostendruckes vollumfänglich mit der Dienstleistung (sowie dem damit verbundenen hohen Administrativaufwand) am Patienten gefüllt werden. Für eine entsprechende Kontrolle ist die separate Erfassung der Weiterbildungszeit von der Arbeitszeit unabdingbar. Im Übrigen auch, um zu eruieren, ob der kantonale Beitrag von Fr. 15’000.-/Jahr überhaupt adäquat ist.