News | 13.01.2022

Rückerstattung GAV Solidaritätsbeiträge 2021 für Assistenzärzt*innen

Bist Du VSAO Zürich Mitglied und Assistenzärzt*in an einem der Spitäler USZ, KSW, PUK und ipw? Dann lasse Dir jetzt die vom Arbeitgeber monatlich abgezogenen CHF 5.- (max. CHF 60.-/Jahr) von uns zurückvergüten!

Gemäss GAV für die Zürcher Assistenzärzt*innen (Ziffer 6.6) mit den Spitälern USZ, KSW, PUK und ipw leisten die Angestellten als Beitrag an die Kosten, welche dem VSAO im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, einen Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat. Den Mitgliedern des VSAO, die an einem dieser Spitäler beschäftigt sind, wird dieser Beitrag entsprechend der Anzahl Beschäftigungsmonate im betreffenden Jahr zurückerstattet.

Schreibe uns für die Rückerstattung eine E-mail an unsere Geschäftsführerin susanne.hasse@vsao-zh.ch mit Deinen Kontoangaben und Deinem Lohnausweis 2021, den Du auch für die Steuern benutzt.