Die kantonale Regelung für Vaterschaftsurlaub bei Ärzten ist ungerecht und zementiert überholte Rollenmodelle – wir setzen uns für zeitgemässere Lösungen ein.
Mütter erhalten derzeit beim Kanton Zürich, wie in den meisten kantonalen Kliniken, d.h. ob privat oder öffentlich-rechtlich, 16 Wochen Mutterschaftsurlaub – zwei Wochen mehr als das gesetzlich vorgegebene Minimum. In den meisten Fällen sind diese 16 Wochen auch zu 100 Prozent bezahlt.
Für Mütter gleichen die Arbeitgeber die Differenz zwischen EO Taggeld und vollem Lohn aus eigener Tasche aus. Das EO Taggeld reicht bei 80% vom Lohn bzw. maximal 196 Franken pro Tag bei einer 100% Anstellung für einen Ärztelohn nicht weit. Die Eigenleistung der Arbeitgeber ist hier, im Falle der Mütter, vorbildlich
Bei den Vätern sieht das Ganze jedoch viel schlechter aus. Der Regierungsrat und auch die meisten Kliniken gesteht Vätern hingegen nur 2 Wochen entsprechend dem gesetzlichen Minimum zu.
Das unzeitgemässe Weltbild generiert ein Ungleichgewicht, das an der Lebensrealitäten und am Prinzip der Gleichberechtigung vorbeischiesst: Die meisten Ärztinnen erhalten derzeit 2 zusätzliche Wochen Mutterschaftsurlaub geschenkt, während Ärzte nur die eh schon ungenügenden, gesetzlich minimal vorgeschriebenen zwei Wochen beziehen dürfen. So bleiben althergebrachte Rollenbilder so weiterhin zementiert.
Die Stadt Zürich und damit auch die Stadtspitälern zeigen, dass es auch anders geht. Sie gewähren als fortschrittlichster Arbeitgeber ihren Ärzten bereits 4 Wochen Vaterschaftsurlaub bei vollem Lohn.
Der Kanton hingegen zeigt sich störrisch: Obwohl wir uns via vereinte Personalverbände und auch bei den Kliniken direkt für gleich lange Spiesse eingesetzt hatten, wurde das Anliegen für eine Verbesserung der Situation der Väter in Richtung Gleichstellung, ignoriert und abgeschmettert. Sparmassnahmen gehen derzeit offenbar vor.
Auch beim Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub besteht meist eine gesetzliche Ungleichbehandlung. Der Vater hat im Personalrecht des Kantons Zürich einen rechtlichen Anspruch darauf, bei der Mutter ist es hingegen lediglich als Kannvorschrift formuliert, wird aber häufiger gewährt. Die meisten Ärzte dürften von ihrem Recht gar nichts wissen, da die Arbeitgeber es oft vermeiden, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Solange wir noch keine faire Elternzeit haben, sollten zumindest für beide Elternteile die gleiche Zusatzregelung – zwei Wochen über dem gesetzlichen Minimum bei 100 Prozent Bezahlung – gelten.
Zudem sollte in Bezug auf den unbezahlten Urlaub für beide im Sinne des Kindswohls eine Anspruchsformulierung gewählt werden, im Idealfall auch für dieselbe Dauer.
Bei der am häufigsten gewählten Dauer des Mutterschaftsurlaubes von einem halben Jahr bzw. 26 Wochen wären das nach Abzug der 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaubs, noch immerhin 10 Wochen, mithin zweieinhalb Monate unbezahlter Urlaubsanspruch.
Derzeit ist der VSAO auch beim SIWF vorstellig geworden, Mutter- und Vaterschaftsurlaub sowie damit zusammenhängende unbezahlte Urlaube im Rahmen der Weiterbildungsanerkennung ebenfalls gleich zu stellen, dies im Sinne der Vereinbarkeit auch für Ärztinnen und Ärzten sowie aus Gründen der Gleichbehandlung.
Übrigens die Vorbereitungen der Kampagne zur Abstimmung über eine Elternzeit im Kanton Zürich gehen weiter (voraussichtlicher Abstimmungstermin ist im Mai 2022). Auf der aktualisierten Kampagnen-Website kann man auch bereits Kampagenmaterial bestellen und sich ins Personenkomitee eintragen.
Auf docdoc wollen wir von euch Mitgliedern wissen, wie weit wir uns für die Elterninitiative einsetzen sollen. Jetzt bei der Umfrage mitmachen.