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Zulassungsstopp passé - Aufruf

Nach langen 9 Jahren wird der Zulassungsstopp auch für Spezialisten endlich wieder aufgehoben
Nach Abschluss der Wintersession der eidgenössischen Räte ist nun klar, dass der Zulassungsstopp per 31. Dezember 2011 ausläuft.

Aktuelles aus dem VSAO Zürich

Zulassungsstopp passé - Aufruf

Zum Thema: Politik

Was ändert?

  • Ärztinnen und Ärzte, die in die freie Praxis wechseln möchten, beantragen ab dem 1. Januar 2011 bloss noch eine Bewilligung für die selbständige ärztliche Tätigkeit.
  • Alle Leistungserbringer, die eine Bewilligung für die selbständige ärztliche Tätigkeit erhalten, sind automatisch als Leistungserbringer ("Kassenärztinnen/Kassenärzte") zugelassen. Diese Bewilligung (und nicht mehr die kantonale Zulassung) gibt neu Anspruch auf Erhalt der ZSR-Nummer von den Krankenversicherern.
  • Für alle, die sich bisher eine Zulassung mit einem Kollegen geteilt haben und nur "in Ergänzung" zur Tätigkeit des Kollegen praktizieren durften, fällt diese Einschränkung weg.
  • Die bisherige regionale Bindung des Praxisstandortes bei Übernahme und Weiterführung einer Arztpraxis fällt weg - die Meldepflicht für Standortwechsel von Arztpraxen (Mitteilung an kantonsärztlichen Dienst) bleibt.

Der VSAO-ZH ruft hiermit wie seinerzeit im Frühjahr 2002 alle Mitglieder auf, welche die Voraussetzungen erfüllen und in der Praxis tätig sein möchten und können, ab Anfang Januar 2012 bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein Gesuch um Bewilligung der selbständigen ärztlichen Tätigkeit einzureichen.

Es ist nicht auszuschliessen, dass aus dem europäischen Raum Ärztinnen und Ärzte das vermeintliche Medizin-Eldorardo in der Schweiz suchen. Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass unsere Gesundheitspolitiker kurzfristig einen neuen Zulassungsstopp beschliessen.

Gesuchsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Zürcher Gesundheitsdirektion, die bestimmt ab Januar 2012 den neuen Gegebenheiten angepasst wird (die bei Versand dieses newsletters dort publizierten Informationen treffen ab 1.1.2012 teilweise nicht mehr zu). Beispielsweise gibt es dann das Instrument der kantonalen Zulassung nicht mehr. Für die Berufsausübung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung genügt die kantonale Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit und der Beitritt zum Tarifsystem TarMed - entweder durch Beitritt zur kantonalen Ärzetegesellschaft oder durch Einzelbeitritt.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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