Zum Thema: Politik
Was ändert?
Der VSAO-ZH ruft hiermit wie seinerzeit im Frühjahr 2002 alle Mitglieder auf, welche die Voraussetzungen erfüllen und in der Praxis tätig sein möchten und können, ab Anfang Januar 2012 bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein Gesuch um Bewilligung der selbständigen ärztlichen Tätigkeit einzureichen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass aus dem europäischen Raum Ärztinnen und Ärzte das vermeintliche Medizin-Eldorardo in der Schweiz suchen. Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass unsere Gesundheitspolitiker kurzfristig einen neuen Zulassungsstopp beschliessen.
Gesuchsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Zürcher Gesundheitsdirektion, die bestimmt ab Januar 2012 den neuen Gegebenheiten angepasst wird (die bei Versand dieses newsletters dort publizierten Informationen treffen ab 1.1.2012 teilweise nicht mehr zu). Beispielsweise gibt es dann das Instrument der kantonalen Zulassung nicht mehr. Für die Berufsausübung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung genügt die kantonale Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit und der Beitritt zum Tarifsystem TarMed - entweder durch Beitritt zur kantonalen Ärzetegesellschaft oder durch Einzelbeitritt.
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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