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USZ möchte Überzeit per Ende Jahr nicht streichen

Gemäss einem Schreiben des HRM USZ vom Oktober 2011 an die Bereiche, Klinik- und Institutsdirektoren sollten Überzeitguthaben von AA und OA von mehr als 100h per Jahresende verfallen. Auf Intervention des VSAO-ZH stellt das HRM klar, dass dies zwar so gesagt wurde, aber nicht so gemeint war...

Aktuelles aus dem VSAO Zürich

USZ möchte Überzeit per Ende Jahr nicht streichen

Dem VSAO-ZH war ein Schreiben des HRM an die Bereiche, Klinik- und Institutsdirektoren, Klinikmanager vom Oktober 2011 zugefallen, laut dem Überzeitguthaben von mehr als zwei Wochen (entspricht bei den AA und OA 100h) per Jahresende gestrichen werden sollten. Das USZ berief sich dabei auf einen Passus in der Vollzugsverordnung zum kantonalen Personalgesetz. Es unterliess den Hinweis, dass eine solche Streichung im übergeordneten Arbeitsgesetz und auch im GAV für AA nicht vorgesehen ist und daher illegal wäre.

Das HRM USZ hat dazu vom VSAO-ZH ein Schreiben vom VSAO-ZH erhalten..

Das HRM USZ hat am 5. Januar 2012 wie folgt reagiert:

"Besten Dank für Ihr o.e. Schreiben und die darin aufgeführten, rechtlichen Erläuterungen und Präzisierungen für Assistenz- und Oberärztinnen. Selbstverständlich sind uns die diesbezüglichen Vorgaben des übergeordneten schweizerischen Arbeitsgesetzes bekannt. Es war nie die Meinung, dass aufgrund dieses Schreibens, bei Ärzten aber auch bei anderen Berufsgruppen, Mehrzeiten bzw. Überzeiten per Ende Jahr verfallen oder sogar aktiv gestrichen werden.

Mit diesem jährlich wiederkehrenden Schreiben wollen wir vielmehr die Führungskräfte sensibilisieren, dass sie in ihrer Personalplanung bis Ende Jahr die vorhandenen Mehrzeiten- und Feriensaldo berücksichtigen und wenn betrieblich vertretbar, die Möglichkeit zur zeitlichen Kompensation schaffen oder zumindest gemeinsam mit den betreffenden Mitarbeitern Abbauvereinbarungen treffen.

Bei den rechtlichen Grundlagen haben wir es leider versäumt, die Regelungen des Arbeitsgesetzes ebenfalls aufzuführen. Wir werden dies selbstverständlich beim diesjährigen Schreiben ergänzen.

Bezüglich aktueller Information haben wir über die zuständigen Personalleitenden die Führungskräfte entsprechend informiert. Einzig in einem Medizinbereich war es offensichtlich ein Thema, Überzeiten per Ende Jahr zu bereinigen. Im persönlichen Gespräch haben wir die betreffende Führungskraft über die rechtlichen Grundlagen und die allgemeine USZ-Politik informiert." 

 


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