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Stadtrat von Zürich gegen familienverträgliche Arbeitsverhältnisse des Spitalpersonals

Mit einer Motion hatte Gemeinderat Bucher die Unterstellung des gesamten Spitalpersonals unter die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes verlangt. Der Stadtrat möchte aber lieber beim status quo bleiben. Dieser biete mehr Flexibilität z.B. bei der Organisation von Diensten, überdies müssten für die Umsetzung 84 Stellen geschaffen werden, und auch seien einige der Betroffenen gegen die Unterstellung. Vor dem Bleistiftstreik von 1998 hatten sich mit denselben unsinnigen Argumenten auch die kantonalen Behörden gegen die Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes gewandt. Inzwischen gilt es an allen Spitälern der Schweiz für Assistenz- und an den meisten Spitälern auch für die Oberärzte und -ärztinnen als unbestrittener Standard. 

Aktuelles aus dem VSAO Zürich

Stadtrat von Zürich gegen familienverträgliche Arbeitsverhältnisse des Spitalpersonals

Zum Thema: Politik

Derzeit wird der Antrag des Stadtrates zur Motion Bucher in der Kommission, danach im Gemeinderat der Stadt Zürich behandelt.

Dem Spitalpersonal der Stadt Zürich soll also nach dem Willen des Stadtrates der Schutz des Arbeitsgesetzes mit altväterischer Begründung weiterhin versagt bleiben. Aus Sicht der betroffenen Ärzteschaft ist das sehr zu bedauern.  An den meisten Spitälern der Schweiz, auch am Universitätsspital Zürich, gelten die Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes mittlerweile nicht nur für Assistenz-, sondern auch für Oberärztinnen und Oberärzte. Und dies soll an den Spitälern der Stadt Zürich nach wie vor nicht möglich sein?

Ärztinnen und Ärzten mit Familienpflichten würde mit der familienfeindlichen Personalpolitik des Stadtrates von Zürich die Spitalkarriere weiterhin erschwert. Arbeitszeiten für städtische Oberärztinnen und Oberärzte mit 55, 60 oder mehr Wochenarbeitsstunden vertragen sich nicht mit einem normalen Familienleben. Der Stadtrat von Zürich scheint auch noch nicht bemerkt zu haben, dass die jüngste Generation der Ärzteschaft ab Staatsexamen einen Frauenanteil von 70% aufweist, womit der Arztberuf nach der Definition des Bundesgerichts zum typischen Frauenberuf wird. Fortschrittliche, nicht rückständige Arbeitsbedingungen wären eigentlich gefragt. Dazu würde zählen, den jahrzehntealten Standard für schweizerischen Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsgesetz, endlich auch in der Stadt Zürich flächendeckend anzuwenden.

Seitens Stadtspitäler und Vorgesetzte wird derzeit sehr viel Energie in das Geschäft gesteckt. Auch auf den am meisten betroffenen OA lastet derzeit viel Druck. Wie aus dem Triemlispital zu hören ist, wird gegenber den Oberärztinnen und Oberärzten für den Fall einer Unterstellung unter das Arbeitsgesetz abstruserweise mit Entlassungen gedroht - während in der Weisung des Stadtrates gleichzeitig mit riesigen Stellenvermehrungen argumentiert wird. Es ist davon auszugehen, dass von den Spitälern in der Kommission und im Gemeinderat Horrorszenarien gemalt werden, von denen sich Politiker mit wenig Einblick wohl leicht beeindrucken lassen. Diese aber sollten sich nicht zum Narren machen lassen, sondern, falls es zu einer Abschreibung der Motion Bucher kommt, zumindest durchsetzen, dass die maximalen Arbeitszeit drastisch gesenkt werden (z.B. 50/55h für OA ohne/mit Honoraren) und dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes für Schwangere und Mütter ausnahmslos für das gesamte städtische Personal gelten (maximale Arbeitszeit von täglich 9 Stunden, Verbot von Nachtarbeit ab der 8. Woche vor der Niederkunft, Selbstbestimmung bezüglich Arbeitsfähigkeit in der Schwangerschaft etc.).

Die Stadt Zürich muss handeln, wenn sie den Anschluss an familienverträgliche und konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen nicht verpassen will.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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