Zum Thema: VSAO Zürich
Ärzte und deren Freunde feiern den 2. Zürcher Ärzteball und unterstützen gleichzeitig das Neuromuskuläre Zentrum Zürich vom Kinderspital und UniversitätsSpital. Ein vielseitiges Unterhaltungsprogramm mit "Helga is Bag" (ehemals Acapickel: Eine kabarettistische, musikalische Satire über das Handtaschenlesen), sowie dem Dani Felber-Orchester versprechen eine rauschende Ballnacht.
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Zum Thema: Politik
Derzeit wird der Antrag des Stadtrates zur Motion Bucher in der Kommission, danach im Gemeinderat der Stadt Zürich behandelt.
Dem Spitalpersonal der Stadt Zürich soll also nach dem Willen des Stadtrates der Schutz des Arbeitsgesetzes mit altväterischer Begründung weiterhin versagt bleiben. Aus Sicht der betroffenen Ärzteschaft ist das sehr zu bedauern. An den meisten Spitälern der Schweiz, auch am Universitätsspital Zürich, gelten die Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes mittlerweile nicht nur für Assistenz-, sondern auch für Oberärztinnen und Oberärzte. Und dies soll an den Spitälern der Stadt Zürich nach wie vor nicht möglich sein?
Ärztinnen und Ärzten mit Familienpflichten würde mit der familienfeindlichen Personalpolitik des Stadtrates von Zürich die Spitalkarriere weiterhin erschwert. Arbeitszeiten für städtische Oberärztinnen und Oberärzte mit 55, 60 oder mehr Wochenarbeitsstunden vertragen sich nicht mit einem normalen Familienleben. Der Stadtrat von Zürich scheint auch noch nicht bemerkt zu haben, dass die jüngste Generation der Ärzteschaft ab Staatsexamen einen Frauenanteil von 70% aufweist, womit der Arztberuf nach der Definition des Bundesgerichts zum typischen Frauenberuf wird. Fortschrittliche, nicht rückständige Arbeitsbedingungen wären eigentlich gefragt. Dazu würde zählen, den jahrzehntealten Standard für schweizerischen Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsgesetz, endlich auch in der Stadt Zürich flächendeckend anzuwenden.
Seitens Stadtspitäler und Vorgesetzte wird derzeit sehr viel Energie in das Geschäft gesteckt. Auch auf den am meisten betroffenen OA lastet derzeit viel Druck. Wie aus dem Triemlispital zu hören ist, wird gegenber den Oberärztinnen und Oberärzten für den Fall einer Unterstellung unter das Arbeitsgesetz abstruserweise mit Entlassungen gedroht - während in der Weisung des Stadtrates gleichzeitig mit riesigen Stellenvermehrungen argumentiert wird. Es ist davon auszugehen, dass von den Spitälern in der Kommission und im Gemeinderat Horrorszenarien gemalt werden, von denen sich Politiker mit wenig Einblick wohl leicht beeindrucken lassen. Diese aber sollten sich nicht zum Narren machen lassen, sondern, falls es zu einer Abschreibung der Motion Bucher kommt, zumindest durchsetzen, dass die maximalen Arbeitszeit drastisch gesenkt werden (z.B. 50/55h für OA ohne/mit Honoraren) und dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes für Schwangere und Mütter ausnahmslos für das gesamte städtische Personal gelten (maximale Arbeitszeit von täglich 9 Stunden, Verbot von Nachtarbeit ab der 8. Woche vor der Niederkunft, Selbstbestimmung bezüglich Arbeitsfähigkeit in der Schwangerschaft etc.).
Die Stadt Zürich muss handeln, wenn sie den Anschluss an familienverträgliche und konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen nicht verpassen will.
NR Marianne Streiff-Feller möchte erreichen, dass die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern verbessert wird. Sie hat Ihre Motion wie folgt formuliert (nachzulesen in der Geschäftsdatenbank des Nationalrates, hier)
Eingereichter Text
1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern kontrollieren zu lassen.
2. Der Bundesrat wird beauftragt,die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Verstösse gegen das Arbeitsgesetz unverzüglich behoben werden.
Begründung
Das Arbeitsgesetz wird in vielen Spitälern in der ganzen Schweiz zum Teil massiv verletzt, vor allem gegenüber Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzten. Die häufigsten Verstösse in diesem Bereich sind:
- Mehr als 50 Stunden pro Woche;
- 12 - 16 Tage am Stück;
- Mehr als 12 Stunden Nachtarbeit;
- Mehr als 140 Überzeitstunden pro Jahr;
- Arbeitszeit wird nicht vollständig erfasst;
- Gesetzwidrige Pikettdienste.
Das eidgenössische Parlament hat 2002 die Assistenzärztinnen und -ärzte dem Arbeitsgesetz unterstellt. Man wollte damit sicherstellen, dass arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch im ärztlichen Bereich Anwendung finden. Die betroffenen Ärzte, aber auch die Patienten sollten damit geschützt werden.
Trotzdem werden die gesetzlichen Bestimmungen in zahlreichen Spitälern immer noch nicht eingehalten. Das zeigt auch eine Untersuchung des seco vom November 2005 in 10 Spitälern und Kliniken der Schweiz. Die zentralen Erkenntnisse der Studie lassen sich so zusammenfassen: "Das Arbeitsgesetz ist auch für Spitäler praxistauglich und es wird in einigen Betrieben auch weitest gehend oder vollumfänglich eingehalten. Hingegen erlauben sich viele Spitäler massive Verletzungen der ArG-Bestimmungen. In sechs dieser Betriebe kommt es immer wieder vor, dass die Assistenz- oder Oberärzte zwischen 80 und 100 Stunden pro Woche arbeiten müssen. In vier der zehn Betriebe wird von den Angestellten zudem regelmässig verlangt, dass sie 11 oder mehr Tage hintereinander arbeiten. Der Extremfall: 31 Arbeitstage am Stück ohne einen einzigen freien Tag."
Durch den Kostendruck sind die Arbeitsbedingungen in vielen Spitälern und Kliniken seither noch schlechter geworden.
Der Staat kann und darf nicht dulden, dass Gesetze einfach missachtet werden. Er ist daher gehalten, deren Einhaltung sicher zu stellen. Für die Kontrolle, dass das Arbeitsgesetz auch wirklich eingehalten wird, sind die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig. Der Bund übt gemäss Art. 42 ArG die Oberaufsicht über den Vollzug aus. Der Bundesrat soll daher das seco beauftragen, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern durchzusetzen.
Verglichen werden 40 Krankheitsbilder und Behandlungen mit Fallzahlen und Mortalitätsangaben aus den Jahren 2008 und 2009. Die Zahlen müssen mit Vorsicht interpretiert werden, sagt auch das BAG. Ausreisser fielen bei geringen Fallzahlen stark ins Gewicht, auch unterscheide sich die Struktur der Patienten je nach Spital erheblich. Auch wenn versucht werde, diese Faktoren mit der "Standardized Mortality Ratio" auszuebnen, sei für eine vertiefte Interpretation medizinisches Fachwissen vonnöten.
Stellt sich natürlich a priori die Frage, warum solche interpretationsbedürftige Informationen überhaupt veröffentlicht werden...
Hier finden Sie den Link auf die Site.
S. auch Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung vom 27. Januar 2012
Der Dachverband VSAO führt eine Online-Umfrage mit Wettbewerb durch. Die Umfrage befasst sich mit Arbeitszeiten, Weiterbildungschancen, Löhnen, Teilzeitbedürfnissen und Forschungsinteressen. Zur Online-Umfrage geht es mit diesem Link...
Dem VSAO-ZH war ein Schreiben des HRM an die Bereiche, Klinik- und Institutsdirektoren, Klinikmanager vom Oktober 2011 zugefallen, laut dem Überzeitguthaben von mehr als zwei Wochen (entspricht bei den AA und OA 100h) per Jahresende gestrichen werden sollten. Das USZ berief sich dabei auf einen Passus in der Vollzugsverordnung zum kantonalen Personalgesetz. Es unterliess den Hinweis, dass eine solche Streichung im übergeordneten Arbeitsgesetz und auch im GAV für AA nicht vorgesehen ist und daher illegal wäre.
Das HRM USZ hat dazu vom VSAO-ZH ein Schreiben vom VSAO-ZH erhalten..
Das HRM USZ hat am 5. Januar 2012 wie folgt reagiert:
"Besten Dank für Ihr o.e. Schreiben und die darin aufgeführten, rechtlichen Erläuterungen und Präzisierungen für Assistenz- und Oberärztinnen. Selbstverständlich sind uns die diesbezüglichen Vorgaben des übergeordneten schweizerischen Arbeitsgesetzes bekannt. Es war nie die Meinung, dass aufgrund dieses Schreibens, bei Ärzten aber auch bei anderen Berufsgruppen, Mehrzeiten bzw. Überzeiten per Ende Jahr verfallen oder sogar aktiv gestrichen werden.
Mit diesem jährlich wiederkehrenden Schreiben wollen wir vielmehr die Führungskräfte sensibilisieren, dass sie in ihrer Personalplanung bis Ende Jahr die vorhandenen Mehrzeiten- und Feriensaldo berücksichtigen und wenn betrieblich vertretbar, die Möglichkeit zur zeitlichen Kompensation schaffen oder zumindest gemeinsam mit den betreffenden Mitarbeitern Abbauvereinbarungen treffen.
Bei den rechtlichen Grundlagen haben wir es leider versäumt, die Regelungen des Arbeitsgesetzes ebenfalls aufzuführen. Wir werden dies selbstverständlich beim diesjährigen Schreiben ergänzen.
Bezüglich aktueller Information haben wir über die zuständigen Personalleitenden die Führungskräfte entsprechend informiert. Einzig in einem Medizinbereich war es offensichtlich ein Thema, Überzeiten per Ende Jahr zu bereinigen. Im persönlichen Gespräch haben wir die betreffende Führungskraft über die rechtlichen Grundlagen und die allgemeine USZ-Politik informiert."
Zum Thema: Zürcher Kreis
Heute 1.12.11 kann in einem Tagi- und einem NZZ-Artikel und in einem NZZ-Interview mit dem Chefarzt Stefan Wildi (Waidspital), der dem Zürcher Kreis angehört, nachgelesen werden, wie die Bürokratie Zeit frisst, die besser in die Patientenbetreuung investiert würde. Der Kreis wendet sich dezidiert gegen immer neue bürokratische Anforderungen, die den Patienten keinen Nutzen bringen.
Das Manifest kann hier heruntergeladen werden.
Zum Thema: Politik
Was ändert?
Der VSAO-ZH ruft hiermit wie seinerzeit im Frühjahr 2002 alle Mitglieder auf, welche die Voraussetzungen erfüllen und in der Praxis tätig sein möchten und können, ab Anfang Januar 2012 bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein Gesuch um Bewilligung der selbständigen ärztlichen Tätigkeit einzureichen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass aus dem europäischen Raum Ärztinnen und Ärzte das vermeintliche Medizin-Eldorardo in der Schweiz suchen. Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass unsere Gesundheitspolitiker kurzfristig einen neuen Zulassungsstopp beschliessen.
Gesuchsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Zürcher Gesundheitsdirektion, die bestimmt ab Januar 2012 den neuen Gegebenheiten angepasst wird (die bei Versand dieses newsletters dort publizierten Informationen treffen ab 1.1.2012 teilweise nicht mehr zu). Beispielsweise gibt es dann das Instrument der kantonalen Zulassung nicht mehr. Für die Berufsausübung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung genügt die kantonale Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit und der Beitritt zum Tarifsystem TarMed - entweder durch Beitritt zur kantonalen Ärzetegesellschaft oder durch Einzelbeitritt.
Zum Thema: Besoldung
Es gibt immer noch wenige Spitäler, die das Arbeitsgesetz nicht korrekt umsetzen. Zu einem besonders krassen negativen Beispiel hat ein hier publizierter Hinweis insofern sofort gewirkt, als sich das Spital umgehend bei uns beschwert und Entfernung der negativen Publicity verlangt und gar mit Rechtsschritten gedroht hat. Unter der Bedingung, dass das Spital endlich die Umsetzung der längst geltenden Bestimmungen forciert und uns über die Bemühungen informiert, haben wir einer provisorischen Aussetzung der Information bis 3.10.2011 zugestimmt. Da wir die krassen Verstösse gegen das Arbeitsgesetz gut belegen können, fürchten wir die angedrohten Rechtsschritte nicht so sehr;).
Die allermeisten Spitäler im Kanton Zürich haben die Besoldungsrevision (TP3) umgesetzt. Stellensuchende, die sich für eine Stelle an einem der untenstehenden Spitäler interessieren, sollten unbedingt die angebotenen Besoldungen mit der auf dieser Website publizierten Liste (pdf) vergleichen.
Die Besoldungsunterschiede sind zum Teil riesengross. Daher lohnt es sich, den angebotenen Lohn frühzeitig zu erfragen.
Hier geht es zur Besoldungstabelle
Paracelsus
Schweizerische Epilepsieklinik
Bülach
Uster
Universitätskliniken:
- PUK Zürich, zu tief sind: AA mit Facharztitel, Anfangseinreihung OA
- Kinderspital Zürich
Nicht so gut schneidet die Stadt Zürich (Stadtspitäler Triemli und Waid) ab, die ein eigenes Lohnsystem hat. Zwischen 2003 und 2010 waren die städtischen Besoldungen vorteilhafter als die kantonalen. Seit der Umsetzung der kantonalen Teilrevision der Besoldungen liegt die Stadt Zürich wieder hinten. Die städtischen Besoldungen liegen fast durchwegs und teilweise deutlich unter den kantonalen.
(Stand 13.10.2011. Liste wird laufend angepasst)
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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