Mitglieder der Sektion Zürich (im Jahr 2010), die an einem der Zürcher GAV-Spitäler gearbeitet haben und denen der Solidaritätsbeitrag vom Lohn abgezogen worden ist, können mit diesem Formular und den verlangten Beilagen den Solidaritätsbeitrag zurückverlangen.
Der GAV 2005 gibt zahlreiche Regelungen wieder, die an sich auch im Arbeitsgesetz stehen, jedoch haben sich die Vertragspartner bemüht, diese Regelungen auf verständlichere Weise darzulegen, als dies im Gesetz selbst der Fall ist. Ueberdies sind einige wenige, aber entscheidende Absprachen enthalten, die eine möglichst reibungslose Einführung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sicherstellen sollen.
Schreiben der Gesundheitsdirektion an die Betriebe betreffend
Information GD GAV 2005, Detailprobleme
Richtlinien zur Weiterbildung gemäss GAV
Kommentar zum GAV (ist bei der GAV Revision nicht überarbeitet worden)
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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