Die Besoldungen der Assistenz- und Oberärzte sind im Kanton Zürich uneinheitlich geregelt. Am häufigsten kommen die kantonalen Besoldungen zur Anwendung, in den Stadtspitälern Triemli und Waid und beim stadtärztlichen Dienst sind die städtischen Besoldungen anwendbar.
Die städtischen und die kantonalen Besoldungen werden von der Stadt Zürich und vom Kanton Zürich je in einem gesamthaften Besoldungssystem autonom festgelegt. Daher sind die Besoldungen unterschiedlich hoch.
Sie finden nachstehend eine Tabelle, welche die kantonalen (Linker Bereich, gelb ) und die stadtzürcher Besoldungen (Rechter Bereich, orange) darstellt.
Lohneinstufung und -entwicklung Kanton Zürich und Stadt Zürich
Meist ist klar, welches Spital welche Besoldung ausrichten muss. So sind die kantonalen psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen wie PUK, KJPD, IPW und die grossen Akutspitäler USZ und KSW gesetzlich zur Anwendung der kantonalen Besoldungen verpflichtet. Die Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid und der stadtärztliche Dienst der Stadt Zürich als städtische Betriebe müssen die städtischen Besoldungen auszurichten. Bei vielen anderen Spitälern muss jeweils abgeklärt werden, ob sie die kantonalen Besoldungen ausrichten müssen (z.B. gemäss Personalreglement oder gemäss Vertrag) oder ob sie die Besoldungen mehr oder weniger frei im Einzelfall festlegen können. Die meisten richten, wie erwähnt, die kantonalen Besoldungen aus.
Die ärztlichen Funktionen und ihre Zuordnung im Rahmen einer kantonalen Anstellung sind in den Richtpositionsumschreibungen festgelegt. Die aktuellen Richtpositionsumschreibungen finden sich im RRB Nr. 1924/2009, und zwar auf den Seiten 35 und 36.
Stellensuchende - Bitte beachten!
Vereinzelt halten sich Spitäler nicht an die Vorgaben. Stellensuchende werden darüber unter den News laufend informiert.
Das Ganze ist etwas kompliziert und unübersichtlich. Daher bieten wir eine Besoldungsauskunft, die allen Mitgliedern des VSAO-ZH offensteht. Fragen Sie!
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
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