Beschluss des Regierungsrates über die Inkonvenienzentschädigung für Pikett-, Präsenz-, Nacht- und Wochenenddienste der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vom 21. Juni 2000), mit Aenderung vom 19. Januar 2005
I. Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettarbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte wird als Pauschale wie folgt vergütet:
| Stufe | Dienstart | Entschädigung |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Pikett mit weniger als fünf Std. Arbeitseinsatz | Fr. 40.- |
| Stufe 2 |
Präsenzdienst Pikett mit mehr als fünf Std. Arbeitseinsatz Tagesarbeit an Wochenenden und Feiertagen |
Fr. 80.- |
| Stufe 3 | Nachtarbeit | Fr. 120. |
Als Nachtarbeit gilt die Arbeitsleistung zwischen 23.00 und 06.00 Uhr.
Als Präsenz- bzw. Pikettzeit gilt der gemäss Dienstplan geleistete Präsenz- bzw. Pikettdienst im Spital während der Nacht.
Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.
II. Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettarbeit der Oberärztinnen und -ärzte wird nach folgendem Schema ermittelt:
| Dienstart | Intensität (Dienstanteil) | Dienststufe |
|---|---|---|
| Pikettdienst | +0,1 | 1 |
| Hintergrunddienst (einschliesslich Pikettdienst) | +0,4 | 2 |
| Zusätzliche Arbeit im Spital (bis vier Stunden) | +0,3 | 3 |
| Zusätzliche Arbeit im Spital (vier bis acht Stunden) | +0,3 | 4 |
| Arbeit/Präsenzdienst im Spital (acht bis zwölf Stunden; Nachtdienst) | +1,0 | 5 |
Dienststufen 1 und 2 können nicht kumuliert werden.
Die Entschädigung für einen Dienstanteil von 1,0 beträgt Fr. 120.-
Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.
III. Die neue Regelung tritt auf den 1. Juli 2000 in Kraft.
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
.(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)
Karte / Routenplaner
Werden Sie Mitglied beim VSAO!
Die aktuellen Beitrittsformulare finden Sie auf der Homepage des VSAO-Dachverbandes.