Inkonvenienzentschädigungen Kanton Zürich

Beschluss des Regierungsrates über die Inkonvenienzentschädigung für Pikett-, Präsenz-, Nacht- und Wochenenddienste der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vom 21. Juni 2000), mit Aenderung vom 19. Januar 2005

I. Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettarbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte wird als Pauschale wie folgt vergütet:

Stufe Dienstart Entschädigung
Stufe 1 Pikett mit weniger als fünf Std. Arbeitseinsatz Fr. 40.-
Stufe 2 Präsenzdienst
Pikett mit mehr als fünf Std. Arbeitseinsatz
Tagesarbeit an Wochenenden und Feiertagen
Fr. 80.-
Stufe 3 Nachtarbeit Fr. 120.

 

Als Nachtarbeit gilt die Arbeitsleistung zwischen 23.00 und 06.00 Uhr.

Als Präsenz- bzw. Pikettzeit gilt der gemäss Dienstplan geleistete Präsenz- bzw. Pikettdienst im Spital während der Nacht.
Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.

II. Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettarbeit der Oberärztinnen und -ärzte wird nach folgendem Schema ermittelt:

Dienstart Intensität (Dienstanteil) Dienststufe
Pikettdienst +0,1 1
Hintergrunddienst (einschliesslich Pikettdienst) +0,4 2
Zusätzliche Arbeit im Spital (bis vier Stunden) +0,3 3
Zusätzliche Arbeit im Spital (vier bis acht Stunden) +0,3 4
Arbeit/Präsenzdienst im Spital (acht bis zwölf Stunden; Nachtdienst) +1,0 5

 

Dienststufen 1 und 2 können nicht kumuliert werden.
Die Entschädigung für einen Dienstanteil von 1,0 beträgt Fr. 120.-
Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.

III. Die neue Regelung tritt auf den 1. Juli 2000 in Kraft.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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