Was gilt wo?

Welche Arbeitsbedingungen gelten gemäss Arbeitsgesetz? Wo gilt es?

Welche Arbeitsbedingungen gelten gemäss Arbeitsgesetz?

  • Präsenz=Arbeitszeit.
  • Max. Arbeitszeit pro Woche=50 Stunden, (in abs. Ausnahmefällen + max. 2 h),
  • Kumulierte Überschreitungen pro Jahr < 140 h,
  • Arbeitszeit pro Tag max. 14 h einschliesslich Pausen und allfällige Überzeit,
  • Ruhezeit pro Tag mind. 11 h, aufeinanderfolgend,
  • Nachtarbeit: tägliche Ruhezeit nicht unter 12 h,
  • ununterbrochene Ruhezeit p. Woche: min.1x35 h,
  • Pikettdienste pro Monat: max. 7,
  • Besondere Bestimmungen gibt es für Schwangere u. Ärzte mit Familienpflichten.


Wo gilt das Arbeitsgesetz?

  • Alle Assistenzärzte der Schweiz unterstehen dem Arbeitsgesetz,
  • Alles privatrechtlich angestellte Personal untersteht dem Arbeitsgesetz,
  • Öffentlichrechtlich angestelltes Personal untersteht teilweise dem Arbeitsgesetz,
  • Ausgenommen ist stets nur das oberste Kader mit grossen Kompetenzen und ökonomischer Verantwortung für grosse Betriebsteile oder den ganzen Betrieb

Nachstehende Tabelle zeigt, an welchen Spitälern die AA und OA den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes unterstehen.

Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes an Zürcher Spitälern (Stand 2011)

Den (nicht einfach verständlichen) Text des Arbeitsgesetzes und der Verordnungen dazu finden Sie hier: Arbeitsgesetz und Verordnungen.

Vielleicht finden Sie Ihre Frage unter den FAQ bereits beantwortet

Regelungen des Arbeitsgesetzes zu Schwangerschaft und Mutterschaft

 

Möchten Sie mehr wissen zum Arbeitnehmerschutz? Das für Fragen des Arbeitnehmerschutzes zuständige SECO pflegt eine informative Website, die Sie unter den Links finden.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
.(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)

Karte / Routenplaner

Newsletter

Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied beim VSAO!
Die aktuellen Beitrittsformulare finden Sie auf der Homepage des VSAO-Dachverbandes.

Facebook