Sonderbestimmungen für Spitäler

Sonderbestimmungen zum Arbeitsgesetz, ab 1. Januar 2010

Hier finden Sie das Merkblatt für Krankenanstalten und Kliniken des SECO vom November 2010.

Wir haben die Sonderbestimmungen für Spitäler (Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz), gültig ab 1.1.2010 in einer vereinfachten Form zusammengestellt.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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