Was ist das Arbeitsgesetz?
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel ist ein in der ganzen Schweiz zwingend anwendbares Gesetz, welches Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer enthält. Es regelt tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die Nachtarbeit etc. Es enthält Vorschriften über den Gesundheitsschutz.
Das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen (beides ist auch für Juristen nicht leicht verständlich) finden Sie hier: Arbeitsgesetz und Verordnungen
Kann durch Vertrag vom Arbeitsgesetz abgewichen werden?
Grundsätzlich nein. Das Arbeitsgesetz ist zwingend. Es gibt aber wenige einzelne Bereiche, wie etwa das Leisten von Nacht- oder Sonntagsarbeit oder die zusammengefasste Kompensation von Überzeit, die mit ausdrücklichem Einverständnis des Arbeitnehmers abweichend vom Gesetz geregelt werden dürfen.
Für wen gilt das Arbeitsgesetz?
Das Arbeitsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer der Schweiz. Ausgenommen sind die öffentlichrechtlich Angestellten, sofern sie an einer unselbständigen Anstalt arbeiten. Für die Assistenzärzte und –ärztinnen gilt es unabhängig davon, ob sie privat- oder öffentlichrechtlich angestellt sind. Ausgenommen sind die höheren leitenden Angestellten. Zu diesen zählen Chefärzte und Leitende Ärzte, sofern sie Budgetverantwortung für einen ganzen Betriebsteil haben, ihre Sprechstunde selber organisieren, selbständig Personal anstellen dürfen und Privathonorare erzielen dürfen.
An welchen Spitälern im Kanton Zürich gilt das Arbeitsgesetz?
Hier finden Sie eine Liste der Spitäler mit der Angabe, ob das Arbeitsgesetz nur für AA oder aber auch für OA und LA gilt.
Führt das Arbeitsgesetz zwangsläufig zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit?
Nein. Zu einer Verlängerung kommt es nur, wenn alte Strukturen und Abläufe nicht kritisch hinterfragt und den neuen Anforderungen angepasst werden. Gerade in operativen Fächern ist es zudem notwendig, dass klar deklariert wird, welche Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum entsprechenden Fach sind. Diese sollen dann in Phasen von der Abteilungsarbeit und von administrativer Arbeit zugunsten der operativen Tätigkeit entlastet werden. Werden diese Anpassungen nicht unternommen, wird sich der bereits spürbare Mangel an Nachwuchs drastisch akzentuieren.
Gilt das Arbeitsgesetz an Privatspitälern?
Ja. An Spitälern mit privater Trägerschaft (Schulthess-Klinik, Spital Zollikerberg, Universitätsklinik Balgrist, Schlössli, Hohenegg, Paracelsus-Spital, Kinderspital, Spital Zimmerberg etc.) gilt das Arbeitsgesetz für alle Angestellten, mit Ausnahme der höheren leitenden Angestellten. Zu diesen zählen Chefärzte und Leitende Ärzte, sofern sie Budgetverantwortung für einen ganzen Betriebsteil haben, ihre Sprechstunde selber organisieren, selbständig Personal anstellen dürfen und Privathonorare erzielen dürfen. Die AA und OA sind dem Arbeitsgesetz stets unterstellt.
Die Liste der Spitäler mit Geltungsbereich für AA und OA finden Sie hier: Geltungsbereich nach Spitälern
Wo finde ich eine verständliche Anleitung zum Arbeitsgesetz?
Der Zürcher Gesamtarbeitsvertrag 2005 bietet eine relativ verständliche Zusammenfassung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.
Gilt das Arbeitsgesetz an öffentlichen Spitälern?
Für Assistenzärzte gilt das Arbeitsgesetz an allen Spitälern. Für die anderen Angestellten gilt es, wenn das Spital eine so genannte selbständige öffentlichrechtliche Anstalt ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn die kantonalen Spitäler im Kanton Zürich verselbständigt werden.
Die Liste der Spitäler mit Geltungsbereich für AA und OA finden Sie hier: Geltungsbereich nach Spitälern
Müssen Arbeitszeiten, Ruhetage etc. dokumentiert werden?
Ja, und zwar ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, Verzeichnisse und Unterlagen zu führen, aus denen sich die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Ruhetage ergibt (Art. 46 ArG, Art. 73 Absatz 1 Verordnung 1 zum ArG). Diese Unterlagen muss er während mindestens fünf Jahren aufbewahren. Er muss der Vollzugs- und Aufsichtsbehörde Einsicht in sie gewähren.
Wer kann bei Umsetzungsproblemen helfen?
Einerseits bieten die Zürcher SpitalärztInnen VSAO Mithilfe bei Umsetzungsproblemen an. Dies kann durch telefonische oder schriftliche Anfragen geschehen. Der Verband ist zudem gerne bereit, an Projekten zur Verbesserung der Organisation und der Strukturen aktiv mitzuarbeiten. Auch das Arbeitsinspektorat kann bei Umsetzungsproblemen um Mithilfe gebeten werden.
Ferner gibt es Experten, die behilflich sein könne. Der Verband Zürcher SpitalärztInnen ist gerne bei der Vermittlung von Experten behilflich.
Wie lange dauert die wöchentliche Ruhezeit?
Die Ruhezeit pro Woche umfasst 24h. Sie muss an eine tägliche Ruhezeit anschliessen. Somit beträgt die wöchentliche Ruhezeit mindestens 35h (bei Tagdienst) oder 36h (bei Nachtdienst). Ferner kommt ein wöchentlicher Halbtag von mindestens 8h Dauer hinzu, der aber en bloc (d.h. für mehrere Wochen zusammengefasst) kompensiert werden kann.
Zählt die Arbeitspause zur Arbeitszeit?
Ja, sofern sie im Betrieb verbracht werden muss.
Zählt die Ruhezeit nachts zur Arbeitszeit?
Ja, sofern sie im Betrieb verbracht werden muss.
Was geschieht bei Unterzeit?
Unterzeit wird kompensiert. Dabei müssen aber die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten werden, was die Kompensationsmöglichkeiten einschränkt. Ist die Unterzeit wegen betrieblicher Planung entstanden, liegt das Risiko für einen Unterzeit-Saldo am Schluss des Arbeitsverhältnisses beim Betrieb. Ein Lohnabzug darf deswegen nicht gemacht werden.
Wieviel Ueberzeit darf pro Jahr geleistet werden?
Das Maximum ist bei 140 Stunden. Achtung: Jede einzelne Stunde Überzeit (mehr als 50h pro Woche) ist zu kumulieren, auch die gesamte kompensierte Überzeit.
Wie hoch ist die maximale tägliche Arbeitszeit?
Sie beträgt inklusive Pausen und Überzeit 14 Stunden.
Wie hoch soll die wöchentliche Arbeitszeit geplant werden?
Die Erfahrung zeigt, dass die geplante Arbeitszeit nicht über 48h pro Woche liegen soll, um Überzeit möglichst zu vermeiden.
Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
Sie liegt bei 50 und darf in einer einzelnen Woche nur ausnahmsweise in dringlichen Fällen überschritten werden.
Innert welcher Zeit sind nicht gewährte Ruhetage auszugleichen?
Innert 26 Wochen.
Sonntagsarbeit von mehr als 5 Stunden Dauer ist an einem Arbeitstag in der vorangehenden oder der darauf folgenden Woche durch einen zusätzlichen Ruhetag auszugleichen.
Wie sind Beginn und Ende einer Arbeitswoche definiert?
Die Woche im Sinne des Gesetzes (Arbeitswoche) beginnt mit dem Montag oder bei mehrschichtigen Systemen in der Sonntag-/Montagnacht und endet mit dem Sonntag (Art. 16 VO 1 zum ArG)
Innert welcher Zeit ist Ueberzeit auszugleichen?
Ueberzeit (=Ueberschreitung von 50 Wochenstunden) ist innert 26 Wochen auszugleichen. Bei gegenseitigem Einverständnis kann sie innerhalb eines Jahres und als zusammenhängende Kompensationszeit bezogen werden ("Kompensationswoche").
Zürcher Spitalärztinnen VSAO
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