Arbeitsbedingungen

Zu den Arbeitsbedingungen zählen die jeweils geltenden Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Lohn und die Inkonvenienzentschädigungen. Weder die Arbeits- und Ruhezeiten noch die Löhne sind im Kanton Zürich einheitlich geregelt. Es gibt noch wenige Arbeitgeber, welche die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bei den Oberärzten nicht einhalten (müssen) wie die Stadt Zürich, die als kantonale unselbständige Anstalten organisierten psychiatrischen Kliniken und einige Zweckverbandsspitäler.

Auf der Homepage finden Sie eine Liste der unterstellten und der nichtunterstellen Spitäler. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis Ende 2013 alle Zürcher Spitäler sich verpflichten werden die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes auch im ärztlichen Bereich einzuhalten.

Bei den Besoldungen kann grob unterschieden werden zwischen den Stadtspitälern Triemli und Waid und weiteren städtischen Institutionen mit dem Stadtzürcher Lohnsystem einerseits und den übrigen Spitälern wie USZ, KSW, Zweckverbandsspitäler und Privatspitäler, die sich an das kantonale Lohnsystem halten.


Kontakt

Zürcher Spitalärztinnen VSAO
Bahnhofstrasse 3
CH-8610 Uster
Telefon +41 (0)44 941 46 78
Fax +41 (0)44 941 46 67
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